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Tipp: Umzug

Wohnung untervermieten: Was du darfst und was nicht

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Untervermieten? Klar – aber nicht ohne Plan

Ob Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt oder einfach ein WG-Zimmer, das du gerade nicht brauchst – es gibt viele Gründe, warum du deine Wohnung oder einen Teil davon untervermieten willst.

Aber Achtung: Du brauchst in den meisten Fällen die Erlaubnis deines Vermieters. Einfach so jemanden einziehen lassen? Keine gute Idee. Hier kommt alles, was du wissen musst.

Wann darf man untervermieten?

Du darfst untervermieten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – also z. B.:

  • Du gehst für eine Zeit ins Ausland oder in eine andere Stadt

  • Du möchtest ein Zimmer deiner Wohnung an jemanden abgeben (z. B. in einer WG)

  • Du willst dir durch Untermiete die Wohnungskosten teilen

Wichtig: Das gilt vor allem, wenn du selbst weiterhin in der Wohnung bleibst.

Wann brauchst du die Zustimmung vom Vermieter?

Immer! Auch wenn es „nur“ dein Freund oder deine Cousine ist, die bei dir einzieht – ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters geht gar nichts. Und das steht auch so im Gesetz (§ 553 BGB).

Dein Vermieter darf nur ablehnen, wenn es wichtige Gründe gibt, z. B.:

  • Die Wohnung wäre überbelegt

  • Der Untermieter ist unzumutbar (z. B. wegen vorheriger Probleme)

  • Die Untervermietung würde den Mietvertrag verletzen
    Komplett untervermieten? Noch strenger!

Wenn du die ganze Wohnung untervermieten willst, z. B. weil du ein Jahr im Ausland bist, ist das deutlich schwieriger. Dann kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern – oder sogar verlangen, dass du ausziehst und jemand Neues offiziell einzieht.

Was gehört in den Antrag zur Untervermietung?

Damit dein Vermieter zustimmen kann, musst du ihm sagen:

  • Wer einzieht (Name, Beruf, ggf. Bonität)

  • Wie lange die Untervermietung geplant ist

  • Ob du selbst mit in der Wohnung bleibst

  • Warum du untervermieten möchtest

Untermietvertrag nicht vergessen!

Auch mit deinem Untermieter solltest du einen schriftlichen Vertrag machen – sicher ist sicher. Darin sollte stehen:

  • Welche Räume mitbenutzt werden dürfen

  • Wie hoch die Miete ist

  • Welche Fristen und Kündigungsregelungen gelten

  • Ob es Regeln zur Ordnung, Internetnutzung etc. gibt

Was passiert bei unerlaubter Untervermietung?

Wenn du ohne Erlaubnis untervermietest, riskierst du:

  • Eine Abmahnung

  • Im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung deines Mietverhältnisses

Also: Immer vorher fragen – und alles schriftlich regeln.

Fazit

Untervermieten ist voll okay – wenn du’s richtig machst. Klare Kommunikation mit dem Vermieter und ein sauberer Untermietvertrag sind das A und O. Dann kannst du entspannt verreisen, jobben oder studieren – und deine Wohnung trotzdem halten.

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