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Wohnungs­geber­bestätigung – Was sie ist und warum du sie brauchst

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Du bist gerade in deine erste eigene Wohnung gezogen (congrats!) – und jetzt kommt die Bürokratie. Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung. Was das ist? Kurz gesagt: ein Zettel, der offiziell bestätigt, dass du wirklich da wohnst.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Formular, das dir deine Vermieterin oder dein Vermieter ausstellt. Darin steht:

  • Wer du bist

  • Wo du wohnst

  • Seit wann du dort wohnst

  • Und wer dir die Wohnung überlassen hat (also der Vermieter oder z. B. eine Hausverwaltung)

Warum braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung?

Seit dem Bundesmeldegesetz von 2015 ist es Pflicht: Du darfst dich nur beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn du eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegst.
Ohne die gibt’s keine Meldebescheinigung – und die brauchst du z. B. für:

  • Bankkonto

  • BAföG-Antrag

  • Steuer-ID

  • und vieles mehr

Wer muss das ausfüllen?

Nicht du – sondern die Person, die dir die Wohnung vermietet hat. Das kann sein:

  • Deine Vermieterin oder dein Vermieter

  • Die Hausverwaltung

  • Oder auch jemand, der dir ein WG-Zimmer vermietet

Tipp: Frag direkt beim Einzug danach – viele Vermieter:innen kennen das schon und haben eine Vorlage parat oder du lädst online eine herunter.

Wann musst du dich anmelden?

Du hast nach dem Einzug 14 Tage Zeit, dich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Also: Erst einziehen, dann Papier holen, dann fix zum Amt.

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