Rundfunkbeitrag easy erklärt – so klappt’s mit der Anmeldung
GEZ anmelden oder ummelden: Alles, was du wissen musst
Neue Wohnung, neues Glück? Dann vergiss nicht, dich um deinen Rundfunkbeitrag (aka GEZ) zu kümmern. Ja, das ist nicht gerade sexy, aber super wichtig – sonst wird’s teuer. Wir erklären dir kurz und easy, wie das läuft.
Was ist die GEZ eigentlich?
Die GEZ heißt jetzt „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden – egal ob du einen Fernseher hast oder nicht. Klingt strange, ist aber Gesetz.
Der Beitrag liegt aktuell bei 18,36 € pro Monat – für die ganze Wohnung. Also: Wenn du in einer WG wohnst, reicht es, wenn eine Person angemeldet ist.
Anmelden – so geht’s:
Du bist volljährig und ziehst in deine erste eigene Bude? Dann musst du dich selbst aktiv beim Beitragsservice anmelden – am besten direkt nach dem Einzug. Das geht easy online über www.rundfunkbeitrag.de
Oder klassisch per Post an:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
Ummelden oder abmelden
Du ziehst um, gehst ins Ausland oder ziehst mit jemandem zusammen, der schon zahlt? Dann musst du dich abmelden oder ummelden – am besten mit Nachweis (z. B. Meldebescheinigung).
Wichtig: Das geht nicht telefonisch, sondern nur schriftlich oder online. Und du musst den Nachweis aufbewahren, dass du es auch wirklich abgeschickt hast.
Was ist mit Zweitwohnungen?
Gute News: Für Zweitwohnungen musst du nix zahlen, wenn du schon für deine Hauptwohnung zahlst. ABER: Du musst trotzdem eine Befreiung schriftlich beantragen – einfach nichts zahlen reicht nicht.
Und was ist mit WG, Partner, Familie?
Nur eine Person pro Wohnung zahlt. Wer das ist, könnt ihr gemeinsam entscheiden. Wenn niemand zahlt, kann der Beitragsservice auch einfach beliebig jemanden anschreiben – und dann wird’s unangenehm. Also klärt das lieber rechtzeitig.
Du willst gar keinen Beitrag zahlen?
Geht nur in Ausnahmefällen. Zum Beispiel wenn du bestimmte Sozialleistungen bekommst oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Vermerk hast. Dann kannst du einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen.