Strom ummelden
Du ziehst um? Dann heißt’s nicht nur Kartons schleppen, sondern auch: Strom regeln. Ab Juni 2025 gibt es dabei allerdings neue gesetzliche Regelungen, die du beachten solltest.
Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr
Früher konntest du beim Umzug noch rückwirkend bis zu 6 Wochen Strom ab- oder anmelden. Das geht jetzt nicht mehr. Alles nur noch mit Vorlauf. Also: Gib deinem Anbieter idealerweise 14 Tage vorher Bescheid, wenn du ein- oder ausziehst. Sonst zahlst du für Strom, den du gar nicht mehr nutzt.
Deine Kündigungsfrist bleibt aber bestehen. Nur weil keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich ist, heißt das nicht, dass du aus deinem Vertrag einfach so rauskommst.
Tipps für einen reibungslosen Wechsel
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Frühzeitig planen: Informiere deinen Stromanbieter idealerweise 14 Tage vor einem Umzug oder Wechsel.
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Kündigungsfristen beachten: Trotz der schnelleren technischen Abwicklung bleiben vertragliche Kündigungsfristen bestehen.
Ein bisschen früher planen musst du die An- und Abmeldung deines Stromvertrags ab Juni 2025 also. Aber: Don’t panic, just organize.