Unternehmen

Freunde werben

Tarif finden

Suche

Home

Energetris

Budgetrechner

Tipps & Tricks

Checkliste

Rezepte

Energetris

Budgetrechner

Tipps & Tricks

Checkliste

Rezepte

Tipp: Umzug

Elternbürgschaft für die Wohnung – einfach erklärt für junge Mietanfänger

Text zu Audio

Du willst deine erste eigene Wohnung – aber dein Einkommen reicht (noch) nicht? Dann kann eine Elternbürgschaft helfen. Klingt offiziell, ist aber eigentlich ganz simpel: Deine Eltern springen finanziell für dich ein, wenn’s mal eng wird – zum Beispiel bei unbezahlter Miete oder Schäden in der Wohnung.

Was genau ist eine Elternbürgschaft?

Dein Vermieter will eine Sicherheit, dass die Miete gezahlt wird. Wenn du z. B. studierst, in der Ausbildung bist oder einfach noch kein festes Einkommen hast, kann er eine Bürgschaft deiner Eltern verlangen.

Heißt: Deine Eltern unterschreiben ein extra Formular (separat vom Mietvertrag) und sagen damit: „Wenn unser Kind nicht zahlt, übernehmen wir das.“

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Klingt weird, heißt aber: Der Vermieter kann sich sofort an deine Eltern wenden, wenn was schief läuft – ohne erst dich in die Pflicht zu nehmen.
Tipp an deine Eltern: Vor dem Unterschreiben genau lesen, ob diese Form gemeint ist. Wenn unsicher: Beim Mieterschutzbund oder Anwalt checken lassen.

Wie viel haften die Eltern?

Das kommt drauf an, wer die Bürgschaft ins Spiel bringt:

Fall 1: Vermieter verlangt die Bürgschaft

Die Haftung ist gedeckelt auf max. 3 Nettokaltmieten. Aber nur, wenn keine (oder nicht schon volle) Kaution gezahlt wurde

Fall 2: Eltern bieten die Bürgschaft freiwillig an

Keine Begrenzung! Dann haften sie im schlimmsten Fall für alles – also echt gut überlegen.

Fall 3: Eltern springen mitten im Mietverhältnis ein (z. B. zur Rettung bei Zahlungsproblemen)

Auch hier: volle Haftung, keine Grenze

Was gilt in einer WG?

Wenn du in eine WG ziehst, hängt die Haftung davon ab, wie der Mietvertrag aussieht:

  • Alle sind Hauptmieter → Eltern haften im Zweifel für die gesamte Miete

  • Einzelzimmer als Hauptmieter → Eltern haften nur anteilig

  • Untermieter-Modell → Eltern müssen gar nicht haften, da sie nicht Teil des Vertrags sind

Die Elternbürgschaft ist für viele der Schlüssel zur ersten eigenen Wohnung – aber sie ist keine Kleinigkeit. Für dich ist’s entspannt – für deine Eltern heißt’s: Verantwortung übernehmen. Deshalb: Alles offen besprechen, nur unterschreiben, was auch wirklich passt – und dann kann das Abenteuer „erste Wohnung“ ganz entspannt starten.

Diese Tipps könnten dich auch interessieren

Wohnung untervermieten: Was du darfst und was nicht
Los geht's
Mieterhöhung
Los geht's
Kündigungsfrist beim Umzug – einfach erklärt
Los geht's
Grundriss lesen wie ein Pro – Tipps für deine erste eigene Wohnung
Los geht's
Sperrmüll entsorgen: Was geht, wie’s läuft und was du besser lässt
Los geht's
Umzug mit Haustier – so klappt’s ohne Stress für Hund & Katze
Los geht's
/