Unternehmen

Freunde werben

Tarif finden

Suche

Home

Energetris

Budgetrechner

Tipps & Tricks

Checkliste

Rezepte

Energetris

Budgetrechner

Tipps & Tricks

Checkliste

Rezepte

Tipp: Umzug

Kündigungsfrist beim Umzug – einfach erklärt

Text zu Audio

Neue Wohnung gefunden, Umzug geplant – aber was ist mit der alten Bude? Einfach Schlüssel abgeben und raus? Leider nein. Beim Thema Wohnung kündigen gibt’s ein paar Regeln, die du kennen solltest, damit du nicht doppelt Miete zahlst oder im Papierchaos versinkst.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

In den meisten Fällen hast du einen unbefristeten Mietvertrag. Das heißt: Du kannst immer kündigen – aber mit einer Frist von drei Monaten.

Wichtig: Deine Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit der Monat noch mitzählt.

Beispiel:
Du willst zum 31. Mai raus? Dann muss dein Schreiben spätestens am 3. März da sein.

Wie kündigt man richtig?

Deine Kündigung ist nur gültig, wenn sie auch korrekt ist. Also:

  • Immer schriftlich (kein WhatsApp oder E-Mail!)
  • Mit Unterschrift
  • Adresse der Wohnung angeben
  • Datum der Kündigung reinschreiben
  • Nachweis sichern (z. B. per Einschreiben oder Übergabe mit Unterschrift)
  • Am besten eine Bestätigung vom Vermieter verlangen

Geht’s auch schneller?

Ja, manchmal! Du kannst die Frist verkürzen, wenn:

  • Eine Mieterhöhung droht (nicht bei Nebenkosten)
  • Deine Wohnung saniert wird und du raus musst
  • Es Schimmel oder Bauschäden gibt
  • Der Vermieter unangemeldet mit seinem Schlüssel in deiner Wohnung steht

In solchen Fällen darfst du ggf. fristlos oder mit verkürzter Frist kündigen. Wichtig ist: Der Grund muss nicht absehbar gewesen sein, als du den Mietvertrag unterschrieben hast.

Und wie sieht’s mit dem Vermieter aus?

Auch dein Vermieter darf nur mit Frist kündigen – und je länger du wohnst, desto länger wird die Frist:

  • Bis 5 Jahre: 3 Monate
  • 5–8 Jahre: 6 Monate
  • Ab 8 Jahren: 9 Monate

Aber: Dein Vermieter braucht einen triftigen Grund – zum Beispiel Eigenbedarf oder Störung des Hausfriedens.

Früh raus durch Nachmieter?

Du willst früher ausziehen als erlaubt? Dann rede mit deinem Vermieter. Wenn er zustimmt, kannst du z. B. selbst einen Nachmieter suchen – und vielleicht schon nach ein paar Wochen raus. Aber: Das ist freiwillig vom Vermieter! Es gibt keinen Anspruch darauf.

Fazit

Kündige deine Wohnung am besten frühzeitig, schriftlich und korrekt. Dann klappt’s auch stressfrei mit dem Umzug. Sonderkündigungen sind möglich, wenn etwas Unvorhersehbares passiert. Und mit etwas Glück (und gutem Nachmieter-Vorschlag) geht’s auch mal schneller.

Diese Tipps könnten dich auch interessieren

Upcycling
Los geht's
Stecker raus bei Gewitter?
Los geht's
Ist E-Mobilität wirklich nachhaltig?
Los geht's
Fair Fashion & Slow Fashion
Los geht's
Stromverbrauch von Haushaltsgeräten
Los geht's
Shampoo selber machen
Los geht's
/