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Tipp: Umzug

Renovieren beim Auszug – was wirklich deine Pflicht ist (und was nicht)

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Ausziehen ohne Drama – das musst du zur Renovierung wissen

Die Wohnung ist gekündigt, die Kartons sind gepackt – aber bevor du die Tür ein letztes Mal hinter dir zuziehst, stellt sich die große Frage: Muss ich hier eigentlich noch streichen oder reicht’s, wenn ich kurz durchfege? Viele Vermietende pochen auf „besenrein“ oder schicken dir am liebsten gleich den Maler vorbei. Aber was ist Pflicht und was kannst du dir sparen? Wir klären auf, welche Renovierungsregeln wirklich zählen – damit dein Auszug kein Stress wird.

Was darf deine Vermieterin oder dein Vermieter wirklich verlangen?

Grundsätzlich gilt: Der Vermietende ist dafür verantwortlich, die Substanz der Wohnung zu erhalten. Heißt: Du musst nicht alles hübscher machen, als es beim Einzug war. Aber was ist mit dem klassischen „weiß streichen“? Oder mit den gefürchteten Klauseln im Mietvertrag?

Viele dieser Klauseln – wie zum Beispiel feste Zeitabstände fürs Streichen oder pauschale Prozentregelungen bei kurzer Mietdauer – sind inzwischen rechtlich unwirksam. „Alle 3 Jahre muss gestrichen werden“ oder „du übernimmst 40 % der Malerkosten nach 2 Jahren“ – das klingt nach Gesetz, ist aber oft schlicht nicht mehr gültig.

Was zählt überhaupt als Schönheitsreparatur?

Schönheitsreparaturen sind keine echten Reparaturen – es geht eher um den „Look“. Also darum, dass du die Wände in neutralen Farben streichst, wenn sie richtig runtergewohnt aussehen. Auch kleine Dinge wie Tapeten ausbessern oder Türen neu lackieren können dazugehören. Aber: Nur wenn das im Mietvertrag rechtlich korrekt geregelt wurde und du die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen hast.

Muss ich die Wohnung weiß streichen?

Die gute Nachricht: Nein, du musst nicht weiß streichen. Es reicht, wenn die Farben beim Auszug neutral und dezent sind. Wer allerdings in der Wohnung bunte Farbexperimente gewagt hat – wir reden von knallrot, dunkelblau oder einem Zebra-Muster – sollte zum Pinsel greifen und die Wände in einen „vernünftigen“ Zustand bringen. Und keine Panik: Hellgrau, Beige oder ein zartes Cremeweiß tun’s auch.

Und was heißt bitte „besenrein“?

Das liest man fast in jedem Mietvertrag – aber was soll das eigentlich heißen? Ganz einfach: Die Wohnung muss ordentlich, aber nicht klinisch sauber übergeben werden. Also Böden fegen oder saugen, Oberflächen abwischen, Müll raus – und alles Persönliche raus aus der Bude. Fenster putzen oder Fliesen schrubben ist dagegen kein Muss.

Was darf der Vermietende auf keinen Fall verlangen?

Es gibt ein paar No-Gos, die klar gesetzlich geregelt sind. Du musst keine Tapeten entfernen, keine Türen abschleifen und schon gar keine professionelle Endreinigung bezahlen – es sei denn, das steht in einem wirksamen Vertrag (und auch das ist selten). Auch dass du die Wohnung „besser“ zurückgibst, als du sie bekommen hast, ist nicht zulässig. Abnutzung durch normales Wohnen ist kein Drama – sondern völlig okay.

Dein Mietvertrag ist der Schlüssel

Bevor du renovierst, schnapp dir deinen Mietvertrag. Schau genau, was drinsteht – und ob die Klauseln heute überhaupt noch gültig sind. Viele veraltete Regelungen kannst du ignorieren. Falls du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in eine Mietrechtsberatung oder ein kurzer Check beim Mieterverein. Denn mit dem richtigen Wissen sparst du dir nicht nur Arbeit, sondern vielleicht auch bares Geld.

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