Umzugskosten: Was du absetzen kannst & wie du bares Geld sparst
Ein Umzug kann ganz schön ins Geld gehen. Die gute Nachricht: Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du dir einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Wie? Mit der sogenannten Umzugskostenpauschale. Klingt trocken, ist aber ziemlich nice fürs Portemonnaie.
Was ist die Umzugskostenpauschale?
Die Pauschale ist eine Art „Standardbetrag“, den du beim Finanzamt als Werbungskosten ansetzen kannst – ganz ohne jeden einzelnen Bon aufzuheben. Seit dem 1. März 2024 gelten dafür folgende Beträge:
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964 € für dich selbst (wenn du allein umziehst)
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643 € für jede weitere Person, die mit dir umzieht (z. B. Partner:in, Kind, Stiefkind)
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193 €, wenn du vorher keine eigene Wohnung hattest oder nach dem Umzug keine eingerichtet hast
Fun Fact: Zieht dein Kind mit und braucht am neuen Wohnort Nachhilfe? Dann kannst du bis zu 1.286 € für den Unterricht steuerlich geltend machen.
Welche Kosten kannst du absetzen?
Entweder:
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die Pauschale (easy und ohne Nachweise) oder
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Einzelnachweise: Wenn du z. B. ein Umzugsunternehmen beauftragt hast, Möbel transportieren oder renovieren musstest – dann kannst du die echten Kosten belegen und eventuell sogar mehr als die Pauschale zurückbekommen.
Wichtig: Das funktioniert nur bei beruflich bedingten Umzügen – z. B. wenn du deinen ersten Job anfängst, eine neue Stelle antrittst oder näher zur Arbeit ziehen musst.
Aber: Du kannst nichts absetzen, was dir dein Arbeitgeber schon steuerfrei erstattet hat.
Tipp zum Schluss:
Wenn du umziehst und arbeitest, denk unbedingt an den Punkt „Umzugskosten“ in deiner Steuererklärung – es kann sich richtig lohnen! Und wenn du dir unsicher bist, frag deine Steuer-App oder hol dir Hilfe vom Profi.